Das Hinweisgebersystem der Educado Servicegesellschaft mbH
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat in der Gruppe der Rahn Education und der mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend „Rahn Education“) oberste Priorität.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Geschäftspartner zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir einen unabhängigen Aufklärungsbeauftragten berufen, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Beschäftigte (1), die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber und allen Personen, die zu Untersuchungen in der Rahn Education beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
(1) Der besseren Lesbarkeit willen wird das generische Maskulin verwendet; dieses schließt alle geschlechtlichen Orientierungen ein.
Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.
Sie erreichen den Aufklärungsbeauftragten der Rahn Education per E-Mail über die folgende externe Adresse: RahnSchulen@Hinweisgeber.Email
Eine sichere und anonyme E-Mail können Sie beim Anbieter POSTEO einrichten.
Anleitung zum Erstellen einer anonymen E-Mail, siehe Quelle:
https://praxistipps.chip.de/anonymen-email-account-erstellen-so-gehts_33545(externer Link)
<p>Sie können Meldungen von 08:00 bis 22:00h über die folgende Telefonnummer abgeben: <br />+<strong>49 341 3067 7145 </strong>(mit Weiterleitung auf ein Mobiltelefon inkl. Anrufbeantworter).</p>
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Datenschutzerklärung für die Abgabe von Meldungen: Datenschutzerklärung für das Hinweisgebersystem
Eine Meldung abgeben - aber richtig!
Damit Ihre Meldung vom Aufklärungsbeauftragten angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Bitte achten Sie als Hinweisgeber darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Sie dazu bereit sind, aber dennoch Ihre Anonymität gegenüber dem Unternehmen gewahrt wissen möchten, nutzen Sie den geschützten Kontakt zum Aufklärungsbeauftragten.
Bei Verstößen im Zusammenhang mit den Regelungen des Datenschutzes, bitten wir Sie, sich an unseren Datenschutzbeauftragten zu wenden.
Verantwortung
Für die Inhalte dieser Seite ist der unabhängige Aufklärungsbeauftragte verantwortlich.
Aufklärungsbeauftragte der Rahn Education, Kontaktdaten siehe oben.